Namensvetter um fast eine halbe Million betrogen

Mit einem Trick zog ein Mann von Konten eines gleichnamigen Unternehmers Geld ab. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn dafür zu vier Jahren unbedingt.

(Bericht: Tagesanzeiger) Ein heute 35-jähriger Schweizer hatte vom Steueramt einer Gemeinde am Zürichsee irrtümlich die Steuererklärung eines gleichnamigen Einwohners er­halten. So stellte er fest, dass es sich um einen gut betuchten Unternehmer handelt, der ein grosses Vermögen auf Konten der CS besass. Der bereits wegen Vermögensdelikten vorbestrafte Beschuldigte macht sich daran, an das Geld zu gelangen. Er veranlasste bei der Post einen vorübergehenden Nachsendeauftrag im Namen seines «Doppelgängers», indem er sich mit seiner eigenen (richtigen) Identitätskarte auswies.

Die Bankunterlagen der CS wurden auch prompt an ihn geschickt – statt an den richtigen Kontoinhaber. Da der Mann nun über die Bankkorrespondenz und Bankdaten seines Opfers verfügte, bestellte er in dessen Auftrag Bankkundenkarten auf zwei Konten. Kaum im Besitz der Karten, begann der Mann Beträge abzuheben. Und wie: Innert vier Monaten bezog er 55-mal Geld, im Durchschnitt pro Bezug über 7000 Franken. Bis der Betrug im März 2013 aufflog, waren es 435’000 Franken. Knapp ein Fünftel davon konnte die Staatsanwaltschaft beschlagnahmen.

Strafe von vier Jahren verlangt

An der gestrigen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich zeigte sich der Mann geständig. Es tue ihm leid, er versuche den Schaden wieder gutzumachen, sagte er wortkarg. In der 139-tägigen Untersuchungshaft war er gesprächiger gewesen. «Sie glauben nicht, wie einfach es ist, hunderttausend Franken auszugeben, wenn einem das Geld nicht gehört», hatte er dem Staatsanwalt auf die Frage gesagt, was er mit dem Geld ­alles gemacht habe. Nach seinen An­gaben hatte er das Geld für Segelferien, Tauchausrüstung, Luxusuhr und die ­Begleichung von Schulden verwendet.

Für den Staatsanwalt hat der Beschuldigte ohne Skrupel und Hemmungen gehandelt. Er verlangte wegen betrügerischen Missbrauchs von Bankkarten und Urkundenfälschung eine Strafe von vier Jahren.

Geldbezug war sehr einfach

Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten forderte eine Strafe von 24 Monaten, wovor die Hälfte in Halbgefangenschaft abzusitzen sei. Sein Mandant, der über eine abgebrochene IT-Ausbildung verfügt, wolle sich in der neu begonnenen Handwerkerlehre bewähren. Dass er wieder rückfällig wurde, sei eine Verkettung von Zufällen gewesen: «Der Geldbezug war erschreckend einfach.» Denn der Unternehmer hatte die Bankkorrespondenz nicht überprüft. Die CS weigerte sich bisher, den Betrag zu begleichen. Der Fall wird vermutlich in ­einem Zivilverfahren weitergeführt.

Das Gericht empfand den Beschuldigten zwar als geständig, Reue sei bei ihm aber keine erkennbar. Sein Vorgehen sei raffiniert und durchgeplant gewesen. Die ähnlichen Vorstrafen wurden straferhöhend bewertet, das Urteil wurde auf vier Jahre unbedingt ausgesprochen. Den Geldbetrag muss er vollständig zurückzahlen.

Quelle: Tagesanzeiger

Für den Staatsanwalt hat der Beschuldigte ohne Skrupel und Hemmungen gehandelt: Das Bezirksgericht verurteilte den 35-jährigen Schweizer. Foto: Keystone